Reisekosten Rücktrittsversicherung

Wichtig - die Reisekostenruecktrittsversicherung!

Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluß einer Reisekostenruecktrittsversicherung. Wie schnell passiert etwas und Ihr Urlaub fällt buchstäblich ins Wasser. Hier sollten Sie sich in jedem Falle absichern, es ist preiswerter, als Sie denken und bietet Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen und bewahrt Sie vor finanziellem Schaden. Beispiel: gemietete Ferienwohnung für 2 Wochen zum Preis von 1400,- EURO - Kosten für die Reisekostenruecktrittsversicherung nur 34,- EURO.

Unsere Partnerfirma Lucian Gilka, Tel. 0203-36 39 91 47 oder 0201-439 38 50 (email kroatientour@aol.com ) vermittelt Ihnen diese Versicherung schnell und zuverlässig - auch eine Auslandskrankenversicherung können Sie hier günstig abschließen Sie werden gern und zuverlässig beraten.

Hier die aktuellen Tarife:
Mietpreis Objekt bis € 250 Prämie € 11
Mietpreis Objekt bis € 500 Prämie € 17
Mietpreis Objekt bis € 750 Prämie € 24
Mietpreis Objekt bis € 1000 Prämie € 28
Mietpreis Objekt bis € 1500 Prämie € 34
Mietpreis Objekt bis € 2000 Prämie € 46
Mietpreis Objekt bis € 2500 Prämie € 59
Mietpreis Objekt bis € 3000 Prämie € 71
Mietpreise darüber auf Anfrage.
Gebühr für Versicherungsnehmer ausserhalb Deutschlands zusätzlich 10 € zu den o. g. Prämien.

Folgende Risiken sind versichert:
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten(Stornokosten) aus versichertem Grund
1. bei Nichtantritt der Reise
2.bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären
Versicherungsschutz bei:
Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft
Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Selbstbehalt:
Wird der Versicherungsfall durch unerwartet schwere Erkrankung mit ambulanter Heilbehandlung ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Betrages, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.In allen anderen Fällen: kein Selbstbehalt.

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