Reisekosten
Rücktrittsversicherung
Wichtig - die Reisekostenruecktrittsversicherung!
Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluß einer Reisekostenruecktrittsversicherung.
Wie schnell passiert etwas und Ihr Urlaub fällt buchstäblich ins Wasser.
Hier sollten Sie sich in jedem Falle absichern, es ist preiswerter, als Sie
denken und bietet Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen und bewahrt Sie vor
finanziellem Schaden. Beispiel: gemietete Ferienwohnung für 2 Wochen zum
Preis von 1400,- EURO - Kosten für die Reisekostenruecktrittsversicherung
nur 34,- EURO.
Unsere Partnerfirma Lucian Gilka, Tel. 0203-36 39 91 47 oder 0201-439 38 50
(email kroatientour@aol.com ) vermittelt Ihnen diese Versicherung schnell und
zuverlässig - auch eine Auslandskrankenversicherung können Sie hier
günstig abschließen Sie werden gern und zuverlässig beraten.
Hier die aktuellen Tarife:
Mietpreis Objekt bis € 250 Prämie € 11
Mietpreis Objekt bis € 500 Prämie € 17
Mietpreis Objekt bis € 750 Prämie € 24
Mietpreis Objekt bis € 1000 Prämie € 28
Mietpreis Objekt bis € 1500 Prämie € 34
Mietpreis Objekt bis € 2000 Prämie € 46
Mietpreis Objekt bis € 2500 Prämie € 59
Mietpreis Objekt bis € 3000 Prämie € 71
Mietpreise darüber auf Anfrage.
Gebühr für Versicherungsnehmer ausserhalb Deutschlands zusätzlich
10 € zu den o. g. Prämien.
Folgende Risiken sind versichert:
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten(Stornokosten) aus
versichertem Grund
1. bei Nichtantritt der Reise
2.bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,wenn die Reise aus
versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise
zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der
Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären
Versicherungsschutz bei:
Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte
Reisezeit (RRV).
Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur
Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft
Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen
oder strafbaren Handlungen Dritter
Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Selbstbehalt:
Wird der Versicherungsfall durch unerwartet schwere Erkrankung mit ambulanter
Heilbehandlung ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen
Betrages, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.In allen anderen
Fällen: kein Selbstbehalt.
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